Ein Fest feiern. Kein Problem! Klar kenn ich mich damit aus.
Wir alle kennen diese Aussagen. Leider unterliegt das Ausrichten einer Feier oder Veranstaltung auch vielen verschiedenen Auflagen und Verordnungen, die den wenigsten Bürgern bekannt sind. Auch wenn es sich um eine vermeintlich "private Veranstaltung" handelt, so gelten doch die nachstehenden Gesetze und Verordnungen.
Hierzu zählen unter anderen
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- die Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
- das Gaststättengesetz (GastG)
- das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 19 Veranstaltung von Vergnügungen
- die EG-Hygieneverordnung, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- die GEMA (Gebührenübersicht)
- die Bauordnung (BauO) des jeweiligen Landes (für Fliegende Bauten)
- die Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten (BGV C1)
- die Unfallverhütungsvorschrift für Zelte und Tragluftbauten (BGV C25)
und bei der Stadt oder Gemeinde
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- den Antrag auf eine Gestattung (Stadt Aschaffenburg)
- die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (Stadt Aschaffenburg)
Um sich im Dschungel der behördlichen Paragraphen zurechtzufinden ist immer eine professionelle Unterstützung zu empfehlen.
Event-Management ist ein sehr komplexes Thema. Aber vielleicht dürfen wir Ihnen eine kleine Hilfestellung geben, damit Sie künftig ihre eigenen Veranstaltungen sicher und erfolgreich umsetzen können.
Alle nachstehenden Informationen sind nur Auszüge aus den behördlichen Vorschriften und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.