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EU-Hygiene-Verordnung

Die Europäische Union hat im Laufe der letzten Jahre eine Vielzahl an Weisungsempfehlungen herausgegeben, die Gesetze auf Bundes- oder Landesebene ganz oder teilweise ersetzen.

Die EU-Hygieneverordnung stellt eine maßgebliche Richtlinie im Umgang mit Lebensmitteln dar.

HACCP

Diese Verordnung ist hauptsächlich von gewerblichen Inverkehrbringern von Lebensmitteln und Erzeugnissen zu beachten.

Hierbei sind

    • Betriebsanweisungen
    • Hygienepläne (HACCP - Hazard Analysis of Critical Control Points)
    • Sicherheitsdatenblätter
    • Lebensmittelkennzeichnung
    • u.v.m.

zu berücksichtigen.

Es gibt jedoch auch Punkte, die alle Personenkreise betreffen, welche mit Lebensmitteln und tierischen Erzeugnissen in Berührung kommen und diese an Dritte abgeben.

Die Rede ist hier von Bedienungen, Spülkräften und Hilfskräften wie sie auf allen Festen und Veranstaltungen zum Einsatz kommen.

Dieser Personenkreis muss - gleich ob gewerblich oder privat - nach dem Infektionsschutzgesetz - IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) unterwiesen sein. Die Erstunterweisung erfolgt entweder durch das Gesundheitsamt oder durch einen Arzt. Die Folgebelehrung (alle 24 Monate) übernimmt dann der Arbeitgeber.

Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.

Lebensmittel sind ein idealer Nährboden für Mikroorganismen und können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein, die die Gesundheit gefährden. Strenge Vorschriften regeln daher Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung der Nahrungsmittel zum Schutze des Verbrauchers. Große Verpflegungseinrichtungen müssen besonders auf Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln achten.

Nach §§ 3–8 der LMHV sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Analyse der Gefahren im Produktionsablauf
  2. Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte/Risiken
  3. Festlegung der kritischen Grenzwerte
  4. Festschreibung und Durchführung wirksamer Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen
  5. Dokumentation der kritischen Punkte
  6. Regelmäßige Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen
  7. Fortbildung der Mitarbeiter

Die meisten betriebshygienischen Kontrollen werden nach dem HACCP-Konzept durchgeführt.

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht. Seitdem finden in allen EU-Mitgliedsstaaten drei EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene direkte Anwendung, die die bisherige nationale Verordnung ablösen:

  • EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • EG-Verordnung 853/2004 Besondere Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
  • EG-Verordnung 854/2004 Amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Die Inhalte der EU-Verordnungen sind im Prinzip nicht neu — mit Ausnahme der Dokumentationspflicht. Ziele der EG-Vorschriften zur Lebensmittel-Hygiene:

  • Die Lebensmittelsicherheit soll auf EU-Ebene überwacht werden
  • Die Lebensmittelsicherheit soll einheitlich geregelt werden („from farm to fork“)
  • Jeder Lebensmittelproduzent muss ein Hygienemanagementsystem (gemäß HACCP) einrichten
  • Die Dokumentation der Lebensmittelhygiene wird Pflicht (angemessen nach Art und Größe des Betriebs)
  • Lebensmittelbetriebe müssen registriert bzw. zugelassen sein

Parallel dazu ist die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien in Lebensmitteln im Januar 2006 in Kraft getreten, die in Bezug auf die mikrobiologische Sicherheit der Nahrungsmittel die Grenzwerte zu pathogenen Mikroorganismen sowie Indikatoren bei Überschreitung dieses Grenzwertes enthält. Die neuen mikrobiologischen Kriterien gelten ebenfalls für importierte Lebensmittel.

 

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