GEMA

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind.

Manche Zeitgenossen mögen die Auffassung teilen, dass die GEMA völlig überflüssig sei und nur Kosten verursache.

In der Realität ist die GEMA - auch in der heutigen Zeit - eine durchaus sinnvolle Einrichtung. Einfach dargestellt erhalten alle Eigeninterpreten, die eigene Musikstücke einreichen, finanzielle Unterstützung. Wo hingegen alle Musikgenieser dagegen ihrem Obulus in diesen Topf entrichten. Dies bedeutet, dass alle Veranstalter, die Musikstücke wiedergeben (lassen) an die GEMA Gebühren zahlen müssen. Dies gilt für jedes Event. Seit 2012 kann man die Anträge auch online an die GEMA übermitteln. Wer denkt, dass man die GEMA übergehen kann, sollte berücksichtigen, dass GEMA-Kontrolleure gerne unangemeldet auf beliebigen Veranstaltungen erscheinen. Gut für diejenigen, die im voraus ihre Gebühren ordnungsgemäß entrichtet haben.