Der Bereich Gemeinschaftsverpflegung steht in unserem Hause für die Versorgung von Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Seniorenbetreuung mit einer täglichen Essensbelieferung.
Wir bieten Ihnen mehr als unsere Mitbewerber!
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12-Wochen Speiseplan ohne Wiederholungen
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ausgearbeitet nach DGE, D-A-CH und FKE (1)
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täglich frische Zubereitung (kein "Cook and Chill")
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100% BIO-Produktlinie wählbar
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kein Einsatz von Geschmacksverstärkern
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Berücksichtigung von unterschiedlichen Glaubensrichtungen (Muslime) ohne Aufschlag
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arbeitstäglich 2-fache Andienung
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keine Reinigung der eingesetzten GN-Behälter erforderlich
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keine festen Portionsgrößen (2)
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tägliche Rücknahme der Speisereste und fachgerechte Entsorgung (3)
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Abgabe des unberührten Rücklaufs an gemeinnützige Einrichtungen
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elektronische Erfassung der Essenzahlen (wöchentlich)
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elektronische Versendung der aktuellen Speisepläne mit Logos
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durchgehende Protokollierung des HACCP-Konzepts
(Hazard Analysis and Critical Control Points)
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tägliche Temperaturüberwachung der warmen (>=65°C) und kalten (<=7°C) Gerichte
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Kennzeichnung der 14 Allergengruppen in den Speiseplänen
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Kennzeichnung von Schweinefleisch in den Speiseplänen
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Anlieferung in temperaturgeprüften Thermobehältern mit Gastronorm-Einsätzen aus Edelstahl
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- Unser Speiseplan wurde nach den Richtlinien der gesunden Ernährung der "Deutschen Gesellschaft für Ernährung" (DGE) aufgestellt. Die Mahlzeiten orientieren sich an den Empfehlungen der DGE, den D-A-CH-Referenzwerten und dem Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund (FKE). Dieser optimierte Ernährungsplan erfüllt zwei wesentliche Forderungen:
- Er dient der Prävention - d.h. er trägt dazu bei, den sogenannten Zivilisationskrankheiten schon frühzeitig vorzubeugen. Diese sind z.B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, Diabetes mellitius Typ II, Adipositas (Fettsucht), Osteoporose, Gicht und manche Krebsarten.
- Der Bedarf an allen Nährstoffen, die Kinder und Jugendliche für Wachstum, Entwicklung und Gesundheit benötigen, wird abgedeckt
- Wir passen unsere Liefermengen dem Essverhalten der Kinder an
- EU-Verordnung Nr. 1774/2002/EG: Verbot der Entsorgung über die Bio- oder Restmülltonne seit 01.05.2004
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