Die Versammlungsstättenverordnung ist immer zu beachten, wenn der Event einen der nachstehenden Parameter erfüllt. Diese Verordnung dient dem Schutz der Gäste und sollte immer in allen Punkten geprüft werden.
Die Versammlungsstättenverordnung (gilt nicht für Fliegende Bauten) greift dann, wenn die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
- Besucheranzahl, allgemein
- Mehr als 200 Besucher in Räumen
- Mehr als 1000 Besucher in Freien
- Mehr als 5000 Besucher in Stadien
Dann gilt eine Flächenverteilung für die Gäste von
- Sitzplätze an Tischen
- ein Gast je qm
- Sitzplätze in Reihen oder Stehplätze
- zwei Gäste je qm
Für die Fluchtwege gilt
- allgemein
- mindesten 2 unterschiedliche Fluchtwege
- immer ins Freie führend
- dauerhafte Kennzeichnung
- maximal 30 m Länge
- im Freien oder Stadien
- Lichte Breite 1,2 m je 600 Personen
- sonstige Fluchtwege
- Lichte Breite 1,2 m je 200 Personen
- bei Versammlungsräumen bis 200 Personen
- Breite der Fluchtwege von mindestens 0,9 m
Die Bestuhlung spielt hierbei eine wichtige Rolle
-
- ab 20 Sitzplätzen sind Reihenverbinder erforderlich
- die Sitzplatzbreite muss mindestens 0,5 m betragen
- die Durchgangsbreite zwischen den Reihen muss mindestens 0,4 m betragen
- es sind höchstens 30 Stühle nebeneinander, dazwischen 1,2 m Durchgangsbreite zulässig
- 1% der Bestuhlung ist für Rollstühle vorzusehen, mindestens jedoch 2 Plätze
Und für die sanitären Einrichtungen gilt
Besucherplätze | Damentoiletten | Herrentoiletten | Herrentoiletten |
Toilettenbecken | Toilettenbecken | Urinalbecken | |
bis 1 000 je 100 | 1,2 | 0,8 | 1,2 |
über 1 000 je weitere 100 | 0,8 | 0,4 | 0,6 |
über 20 000 je weitere 100 | 0,4 | 0,3 | 0,6 |
Desweiteren müssen Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen und außerhalb Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr freigehalten werden.